Cookies: Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie diese Funktion in Ihrem Browser blockieren. Es kann allerdings sein, dass Sie dann nicht mehr sämtliche Funktionen dieser Seite nutzen können.
Die monatlichen Abschlagzahlungen sind ab Lieferbeginn fällig. Bei einer rückwirkenden Belieferung – z.B. bei einem Neueinzug – können zu Beginn mehrere Abschläge fällig werden. Sollten Sie zusätzlich für diese Monate noch eine Rechnung Ihres Grundversorgers erhalten, kontaktieren Sie uns bitte.
Im Regelfall sind die Abschläge zum 1. des jeweiligen Versorgungsmonats fällig und zu leisten. Ihr genaues Zahlungsdatum teilen wir Ihnen in der Lieferbestätigung mit. Wenn Sie lieber zu einem anderen Termin zahlen wollen, setzen Sie sich mit uns per E-Mail in Verbindung.